Frühzeitig, bereits mit Release 2020, haben wir auf neue Herausforderungen in Sachen Datenschutz reagiert – wir lancierten das Modul «Personendaten nachweisen». Mit ihm können Sie alle Auskünfte und jede Weitergabe von Personendaten an Dritte lückenlos dokumentieren. Zudem liefert es bei Bedarf die protokollierten Daten auf Knopfdruck.
Erweiterte Protokollierung
Seither haben wir das Modul laufend erweitert. Neu können Sie auch alle internen Aufrufe und Abfragen protokollieren. Das System speichert und zeigt also: Welcher Mitarbeiter hat wann welchen Einwohner oder welches Subjekt geöffnet? Änderungen an den Daten werden ebenfalls gespeichert, wie gewohnt. Somit können Sie jede Veränderung nachvollziehen.
Neben den internen Abfragen sind neu auch alle externen Abfragen protokolliert. Greift ein anderes System über Schnittstellen auf eine Person zu, wird Ihr System dies ebenfalls aufzeichnen.
Übersichtlich dargestellt
Berechtige Benutzer sehen die Datenzugriffe in einem eigens dafür entwickelten Register. Selbst bei sehr vielen Abfragen und Einträgen gruppiert das System die Informationen einfach und übersichtlich. So behalten Sie stets den Überblick.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Offerte? Dann kontaktieren Sie uns bitte – oder Ihren Vertriebspartner.
Haben sie Daten gespeichert? Welche?
Personen können von Behörden oder Organen Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet wurden. Dies regeln die kantonalen Datenschutzgesetze. Die Behörden erteilen solche Auskünfte gemäss den Vorgaben im Kanton. Wir möchten Ihnen die Arbeit im Umgang mit Gesetz und Vorgaben erleichtern. Deshalb haben wir einen neuen Standard-Report «Auskunft Personendaten DSG» erstellt.
Per Klick wertet der Report alle gespeicherten Informationen zu einer Person aus, und er stellt sie übersichtlich dar, in einheitlicher Form. Die Funktion ist für Städte und Gemeinden optimal geeignet und genauso für Energieversorger.
Das Beste zum Schluss
Der Report ist im Standard von innosolv bereits enthalten.
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