Endlich elektronisch: Austausch mit Migrationsamt im Kanton

Das wurde aber auch Zeit! Gemeinden und Kantone können nun vollständig digital miteinander kommunizieren. Lange bestand hier eine Lücke, ein neuer eCH-Standard hat sie geschlossen. Effiziente Prozesse ersetzen veraltete Methoden. Wie funktioniert die Neuerung im Detail?

Ja, es gibt bedeutende Fortschritte beim elektronischen Informationsaustausch im Ausländerwesen. Jedoch nur zwischen dem Bund auf der einen sowie Gemeinden oder Kantonen auf der anderen Seite. Die Rechnungsstellung aus ZEMIS ist Vergangenheit, Schnittstellen wurde modernisiert und erweitert. Von der Bewilligung bis zur Rechnungsstellung durch die Gemeinde – der ganze Prozess läuft standardisiert und digital.

Aber, aber … Zwischen Gemeinden und Kanton fliessen die Informationen meist noch immer analog. Die Gemeinden übermitteln ihre Meldungen ans kantonale Migrationsamt auf Formularen wie Z1 und Z2. Dazu kommen pro Kanton eigene Vorlagen. Rückfragen und Abklärungen laufen dann oft über E-Mail oder Telefon. Diese veralteten Prozesse behindern den Fortschritt in der Digitalisierung. Der Grund: Zwischen den Systemen fehlt eine standardisierte Schnittstelle.

Ein Standard namens eCH-0223

Diese Lücke im digitalen Austausch galt es zu schliessen. Die eCH-Fachgruppe Meldewesen hat deshalb einen neuen eCH-Standard entwickelt. Beteiligt waren Vertreter von Kantonen und Gemeinden sowie Fachpersonen des Bundes und IT-Spezialisten. eCH-0223 – so heisst der neue Standard, der sogar kantonsspezifische Eigenheiten berücksichtigt. Im Frühjahr 2023 wurde er freigegeben.

Dank dieser Schnittstelle kann die Kommunikation zwischen dem Migrationsamt des Kantons und den Gemeinden nun ebenfalls vollständig elektronisch erfolgen: Mit dem neuen Standard lassen sich technische Meldungen und eingescannte Dokumente übermitteln, er unterstützt aber genauso den persönlichen Austausch von Fachpersonen über ihre jeweiligen Fachanwendungen. eCH-0223 ersetzt also auch E-Mail oder Telefon. Der grosse Vorteil: Die Zuweisung zu den jeweiligen Dossiers oder Fällen erfolgt standardisiert, die Kommunikation wird protokolliert.

So verschicken Sie Meldungen

innosolvcity versteht sich bestens mit eCH-0223. Mit unserer Lösung können Sie Ihre Mutationsmeldungen jetzt automatisiert an das kantonale Migrationsamt schicken – und dies mit Ihrem individuellen, flexiblen Regelwerk.

Ein Beispiel: Sie erfassen eine Änderung im Einwohnerregister von innosolvcity? Dann prüft das System automatisch, ob diese Änderung für das kantonale Migrationsamt relevant ist. Sie können wählen, welche gescannten oder gespeicherten Dokumente Sie beifügen möchten, und ab geht’s – die Daten gehen sicher und schnell an die kantonale Behörde.

Ein Einwohner der Gemeinde stellt einen Antrag auf Familiennachzug? Auch hier hilft die neue Schnittstelle: Die manuelle Meldung oder eine Anfrage beim Migrationsamt lösen Sie direkt im Einwohnerregister aus, über den Geschäftsfall.

Und so empfangen Sie Meldungen

Mit der bidirektionalen Schnittstelle kann das kantonale Migrationssystem auch Mitteilungen an die Gemeinde übermitteln. Automatisch importiert Ihr System elektronische Meldungen, Rückfragen und Anfragen des Amtes. Dann weist es die Nachrichten dem richtigen Einwohner zu. Besteht bereits ein Dossier zu dem Fall? Dann wird es verknüpft.

Alle Entscheidungen im System sind nachvollziehbar. Und dank protokolliertem «Chatverlauf» erhalten Sie eine übersichtliche Darstellung.

Alle Ein- und Ausgänge speichert das System als Aktivitäten. Mit Ihrem Dashboard behalten Sie jederzeit den Überblick über die Anfragen.

Alle Vorteile auf einen Blick

Die Schnittstelle bietet viele Vorteile. Sie müssen per E-Mail oder Post keine Formulare mehr verschicken, denn das System übernimmt den Transport. Es hilft Ihnen sogar bei der Entscheidung, wann Sie welche Informationen übermitteln sollen.

Meldungen vom Migrationsamt empfangen Sie elektronisch; das System weist diese Meldungen automatisch dem Einwohner und der zuständigen Stelle oder Person zu. Austausch per E-Mail oder Telefon ist somit nicht mehr nötig. Alle Entscheidungen werden protokolliert, so bleiben sie nachvollziehbar.

Ab wann können Sie profitieren?

Die Schnittstelle ist Teil des Release 2023 von innosolvcity. Sobald das Migrationsamt Ihres Kantons die Schnittstelle ebenfalls unterstützt, können Sie sie nutzen. Der Kanton St. Gallen wird den Standard als Erster implementieren. Und einige Gemeinden werden noch im Verlauf dieses Jahres erste Meldungen damit austauschen.

Wir haben die Schnittstelle bereits in weiteren Kantonen vorgestellt. Die Rückmeldungen sind durchweg positiv. Sprich: Die Lösung überzeugt, da sie allen Beteiligten Vorteile bietet. Und deshalb können wir den Standard gewiss bald auch in anderen Kantonen etablieren. Wir freuen uns darauf.

Weitere Beiträge:

Neue Markennamen für nest und is-e

nest und is-e sind bekannte Marken, bei Städten und Gemeinden, bei den Energieversorgern. Trotzdem wird innosolv AG für beide Produkte neue Namen einführen. Warum?

Beitrag lesen

Nahe am Kunden – mit dem CRM von innosolv

In Ihren Beziehungen mit Kunden, Partnern oder Interessenten gibt es einen zunehmenden Trend: Die Kommunikation geschieht immer häufiger über E-Mails. Mit dem Ausbau unseres CRM tragen wir diesem Umstand Rechnung. Und: Immer mehr wollen Sie alle Informationen verfügbar haben – auch unterwegs. Deshalb erweitern wir mit dem Release 2019 unsere App. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag.

Beitrag lesen

MADD: Die neue Schnittstelle zum GWR

Seit fünf Jahren ist sie in Kraft – die aktuelle Verordnung über das Gebäude- und Wohnungsregister. Mit der Verordnung änderte sich auch der Zugriff aufs Register. Seit 2021 gibt es dafür die Schnittstelle «MADD» des Bundesamts für Statistik. Wie unterstützt innosolv diese Schnittstelle? Und welchen Nutzen bringt sie Ihnen?

Beitrag lesen