Personendaten: Mehr Transparenz, bitte!

In Kürze tritt es in Kraft – das neue Datenschutzgesetz. Was heisst das für Ihre Stadt oder Gemeinde? Und wie können Sie sich vorbereiten?

Fast vier Jahre lang haben Räte und Parlament in Bern heftig diskutiert. Seit Ende September liegt das Ergebnis vor: das neue Datenschutzgesetz (DSG). In der EU gilt das revidierte Recht schon seit einiger Zeit: Und bald nun auch bei uns, in angepasster Form.

Ein Ziel des DSG: Wer Personendaten nutzt, soll dies auf transparente Weise tun. Die Bürger erhalten auf Verlangen Auskunft darüber, wer ihre Daten wann erhalten hat.

Achtung, fertig, los! Die Kantone stehen am Start. Sie überprüfen ihre Gesetze und Verordnungen zum Datenschutz. Das heisst: Städte und Gemeinden erhalten unweigerlich neue Aufgaben.

«Wer hat meine Daten bekommen?»

Die Einwohner Ihrer Gemeinde können neu jederzeit Auskunft über die Verwendung ihrer Daten verlangen, sobald das neue Datenschutzgesetz des Kantons dies vorsieht.

innosolv hat für diesen Fall bereits vorgesorgt: Mit Release 2020 bieten wir Ihnen das neue Zusatzmodul «Nachweis Personendaten». Es dokumentiert alle Auskünfte sowie jede Weitergabe von Personendaten an Dritte. Bei Anfragen von Bürgern liefern Sie die Informationen auf Knopfdruck.

Beispiel «Nachweis Herausgabe Personendaten»

So geben Sie die Daten weiter

Die Einwohnerdienste Ihrer Stadt oder Gemeinde werden Personendaten auch künftig weitergeben. Die Software von innosolv unterstützt Sie dabei – natürlich mit strengem Datenschutz. Dies sind die Wege:

  • Automatische Sammelauskünfte (Meldewesen): Die Einwohnerdienste melden Datenänderungen von Amtes wegen an berechtigte Stellen. Die Schulgemeinde erhält beispielsweise wöchentlich Informationen über Zu- und Wegzüge.

  • Sammelauskünfte auf Anfrage: Auf Anfrage liefern die Einwohnerdienste Listen bestimmter Personengruppen. Eine Ortspartei benötigt zum Beispiel die Daten der Stimmberechtigten. Oder ein Quartierverein wünscht Angaben über die Bewohner seines Quartiers.

  • Einzelauskünfte auf Anfrage: Externe Stellen wie Krankenkassen und Kreditkarteninstitute verlangen Auskünfte über einzelne Einwohner. Auch Private können Anfragen stellen – per Telefon, per Post, am Schalter oder im Online-Portal. Mit dem Zusatzmodul «Adressauskünfte» erledigen Sie diese Anfragen schnell und einfach.

  • Abfragen von internen Stellen: Amtsstellen in Ihrer Stadt oder Gemeinde, etwa das Sozialamt oder das Grundbuchamt, haben über die zusätzlichen Module «Web Info-Center» oder «Mobile» Zugriff auf die Einwohnerdaten.

Egal ob Sie die Daten mündlich, elektronisch oder auf Papier austauschen: Ihre Software protokolliert die Meldungen lückenlos – dank dem Zusatzmodul «Nachweis Personendaten».

Haben Sie Fragen? Sie wünschen eine Offerte? Dann kontaktieren Sie uns bitte – oder Ihren Vertriebspartner.

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