Mantelerlass: Die Weichen sind gestellt – los geht’s!

Das Stimmvolk hat sich im Juni deutlich entschieden – für das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» (Mantelerlass). Das bedeutet für Sie: Es gibt neue Aufgaben, einiges ändert sich. innosolv wird Sie effizient unterstützen.

Die Entscheidung fiel eindeutig. 68,7 Prozent der Berechtigten stimmten am 9. Juni 2024 für den sogenannten Mantelerlass über die künftige Stromversorgung in der Schweiz.

Artikel 17d des Gesetzes berührt ein besonders spannendes Thema: die Bildung von «Elektrizitätsgemeinschaften». In dem Artikel heisst es: «Endverbraucher, Erzeuger von Elektrizität aus erneuerbaren Energien und Speicherbetreiber können sich zu einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft zusammenschliessen und die selbst erzeugte Elektrizität innerhalb dieser Gemeinschaft absetzen.»

innosolvenergy unterstützt Sie bei der Arbeit mit jenen Gemeinschaften. Auf welche Weise? Das zeigen wir Ihnen in diesem Text.

Worum geht’s bei lokalen Elektrizitätsgemeinschaften?

Energieproduzenten und Verbraucher eines Gebiets dürfen Gemeinschaften bilden und sich untereinander frei mit Strom versorgen. Dafür können diese «lokalen Elektrizitätsgemeinschaften» (kurz: LEG) das Verteilnetz nutzen.

Wie kann innosolv Ihnen helfen?

Grundlage bildet die aktuelle Lösung für «Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch» (ZEV) sowie «Eigenverbrauchsgemeinschaften» (EVG). innosolv konzentriert sich dabei auf die Bereiche Messen und Abrechnen.

innosolvenergy übernimmt für Sie folgende Aufgaben des Verteilnetzbetreibers:

  • Abbildung von Gemeinschaften. Das System zeigt Ihnen: Wer sind die Teilnehmer einer LEG? Dies können Endverbraucher, Prosumer, Speicherbetreiber und Erzeuger sein.
  • Messung. Das System misst den Energieverbrauch pro Teilnehmer und pro Viertelstunde. Es zeigt dabei auch: Wie hoch ist der Verbrauch an internem Strom? (Eigenverbrauch im LEG.) Und wie viel Reststrom nutzen die Teilnehmer? (Strom vom Grundversorger oder von einem Dritten bei marktberechtigten Teilnehmern.)
  • Abrechnung. Das System erstellt die Rechnungen – sowohl über das reduzierte Netznutzungsentgelt für den internen Strom wie auch für die Kosten der Grundversorgung (Reststrom).

Eine LEG kann den Preis des intern erzeugten Stroms frei bestimmen. Wollen Sie den Abrechnungsprozess innerhalb einer LEG ebenfalls als Dienstleistung anbieten? Auch dabei kann innosolvenergy Sie unterstützen.

Was kostet diese Lösung?

Haben Sie bereits «Zeitreihen» im Einsatz? Dann erhalten Sie die Lösung im Rahmen der bestehenden Lizenzkosten. Ansonsten bekommen Sie mit dem neuen Modul «Energiegemeinschaften» eine für ZEV, EVG und LEG zugeschnittene Lösung. Dies zu einem attraktiven Preis und ohne grossen Einführungskosten.

Umfasst die Lösung von innosolv auch ein Kundenportal?

Nein, hier arbeitet innosolv mit den bekannten Portalherstellern zusammen.

Betroffen sind Prozesse wie Ein-/Austritt bei der Gemeinschaft sowie Visualisierungen von Lastgängen.  Wie Sie es von anderen Modulen gewohnt sind, haben wir unsere Schnittstelle erweitert – alle Prozesse zwischen den Systemen laufen reibungslos.

Funktioniert die Abrechnung von LEG auch ohne die Module «Energiegemeinschaften» oder «Zeitreihen»?

Ja. Die Abrechnungswerte auf Basis der Lastgänge muss jedoch ein Drittsystem ermitteln. Dazu benötigen Sie Schnittstellen für den Abgleich der Stammdaten sowie für den Import der Abrechnungsmesswerte.

Unser Zeitplan für die Umsetzung von LEG und der restlichen Mantelerlass-Themen

Insgesamt sind sechs Verordnungen mit rund zwanzig Themen betroffen. Das Thema «Lokale Elektrizitätsgemeinschaften» ist nur eins davon.

Die angepassten Verordnungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Zeit drängt also. Deshalb haben wir bereits im Februar 2024 mit dem Studium der Vernehmlassungsunterlagen begonnen. Längst stehen nun die ersten Konzepte, jetzt setzen wir sie um. Priorität hat zurzeit die Lösung für die LEG. Gleichzeitig arbeiten wir an anderen Themen, die auch für Sie relevant sind, etwa an den Themen «Dynamische Tarife», «Datenplattform» und «Messtarif».

Mit Spannung erwarten wir jetzt die Branchendokumente des VSE zu den einzelnen Themen. Neue Erkenntnisse lassen wir umgehend in die Lösung einfliessen. Spätestens im 4. Quartal 2024 ist innosolvenergy bereit für die neuen Herausforderungen. Sie auch?

Bitte kontaktieren Sie uns oder Ihren Vertriebspartner – lieber heute als morgen. Schon Anfang 2025 können Sie dann die ersten «lokalen Elektrizitätsgemeinschaften» abrechnen.

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